Ist das CBD im Urin / Blut nachweisbar und welche rechtlichen Konsequenzen drohen?

CBD (Cannabidiol) ist eine nicht psychoaktive Substanz, die meist aus Nutzhanf gewonnen wird. 
Geprüft wird jedoch in der Regel auf Tetrahydrocannabinol (THC), ebenfalls eine Substanz aus Hanf, die im Gegensatz zu CBD psychoaktiv ist und unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt.

CBD-Vollextrakt-Öle enthalten sehr geringe Mengen an THC, deren Höchstmenge in Deutschland bei maximal 0,2% liegen darf. 

Bei zweckgemäßen Gebrauch des CBD-Öles sollte ein Schnelltest bei einer Verkehrskontrolle negativ anschlagen. Dies wurde uns auch bereits mehrfach bestätigt. Sollte wider Erwarten ein Schnelltest dennoch fälschlich positiv anschlagen, so zeigt ein durchzuführender Bluttest die tatsächlich geringe Menge THC an, die unterhalb des Grenzwertes von 1 Nanogramm pro Mililiter Blut liegt.

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